Das Bozner Patent

Die Zweisprachigkeitsprüfungen (Patent) wurden 1976 durch das Präsidialdekret Nr. 752 vom 26. Juli 1976 in Umsetzung der Bestimmungen des Autonomiestatuts eingeführt und werden seit 1977 durchgeführt.
Die Zweisprachigkeitsprüfung prüft die Kenntnisse in Italienisch und Deutsch gleichzeitig. Es gibt vier Stufen: C1, B2, B1 und A2, die den für die verschiedenen Funktionen im öffentlichen Dienst erforderlichen Kenntnissen entsprechen. Der Nachweis der Zweisprachigkeit ist nämlich eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung Südtirols.

Im Laufe der Jahre wurden die Prüfungen mehrfach reformiert, und die eingeführten Neuerungen zielten darauf ab, die Prüfungen immer mehr an die Anforderungen der Praxis anzupassen, so dass sie heute zu modernen Prüfungen geworden sind , die den internationalen Sprachzertifikaten nach dem CEFR entsprechen.

Wer kann die Prüfung ablegen?

Jeder, der dies wünscht, kann sich für die Zweisprachigkeitsprüfung anmelden und die Anerkennung von Sprachzertifikaten oder Qualifikationen beantragen. Die Zulassung zur Zweisprachigkeitsprüfung ist nicht streng an den Abschluss gebunden. Wenn Sie eine andere Prüfung als die Ihrem Abschluss entsprechende ablegen möchten, können Sie dies selbstverständlich tun.

Gibt es gleichwertige Zertifikate?

Unbedingt! Das Zweisprachigkeitszertifikat ist gesetzlich geregelt und entspricht einem europäischen Sprachzertifikat für die Niveaus C1, B2, B1, A2 (Präsidialerlass 752) , wie z.B. die Zertifikate des Goethe-Instituts!

Hier ist die offizielle Liste mit anerkannten Zertifikaten - Bitte beachten Sie: Teilnahmebescheinigungen, Abschlusstests oder andere von Sprachschulen ausgestellte Sprachzertifikate werden nicht anerkannt!

Was sind die Stufen?

Die Stufen sind A2 - B1 - B2 - C1

Institutionelle Verbindung zur Provinz Bozen

Kann ich beim Novalis Institut ein Patent erhalten?

Ja! Ja, indem Sie die Prüfung des Goethe-Instituts ablegen und bei der Provinz Bozen einen Antrag auf Anerkennung stellen!

Fordern Sie Informationen an:

Infoanfragen